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Beitragsordnung des RGC Hansa

Der Vorstand des Rostocker Goalballclub Hansa hat in seiner Sitzung am 28.12.2020 die nachstehende Beitragsordnung verabschiedet:

 

1. Beiträge

Es sind folgende Mitgliedsbeiträge zu entrichten:

 

Mitgliedsbeitrag

 

1. Aktives Mitglied

  • Volljährig: 140 € pro Jahr
  • Kinder und Jugendliche: 120 € pro Jahr

2. Passives Mitglied: 50 € pro Jahr

3. Familienbeitrag (nur Eltern und deren Kinder):

  • 1. Mitglied 100% des höchsten Beitrags
  • 2. Mitglied 75% von ihrem jeweiligen Beitrag
  • 3. Mitglied 50% von ihrem jeweiligen Beitrag
  • Jedes weitere Mitglied 50% von ihrem jeweiligen Beitrag

Förderbeitrag: Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, einen Beitrag nach eigenem Ermessen, welcher über dem normalen Mitgliedsbeitrag liegt, zu bezahlen. Mitglieder, die unterjährig eintreten, haben anteilig den Jahresbeitrag (rückwirkend quartalsweise) zu zahlen. Ermäßigungen werden nicht gewährt. Gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

 

2. Kaderathleten

Kaderathleten (Landes-, Bundeskader) kann je nach ihrer wirtschaftlichen Situation nach Antrag an und Beschlussfassung des Vorstandes einen ermäßigten Beitrag zugestanden werden. Die Ermäßigung kann vom Vorstand für die Zukunft aufgehoben werden.

 

3. Beitragswechsel

Der Wechsel vom passiven zum aktiven Mitglied ist jederzeit möglich; der Wechsel vom aktiven zum passiven Mitglied jedoch ist nur zum nächsten Halbjahr mit einer Antragsfrist von sechs Wochen möglich.

 

4. Zahlungsweise

Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt im Voraus bis spätestens zum 28.02. des jeweiligen Jahres durch Überweisung auf das Vereinskonto.

 

5. Gültigkeit

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch den Vorstand in Kraft und wird mit dem heutigen Tage wirksam.

 

Rostock, am 28.12.2021